BAföG-Leistungsbescheinigung
In der Regel bis zum Ende des 4. Fachsemesters müssen BAföG-Bezieher/-innen den geordneten Verlauf der Ausbildung beim BAföG-Amt nachweisen (vgl. die Informationen des Studierendenwerks hierzu sowie die Angaben auf der entsprechenden Seite für Studienfinanzierung). Für jedes Studienfach ist ein separates Formular notwendig.
Zuständig für die Bescheinigungen im Bereich Anglistik/Amerikanistik ist Frau Prof. Dr. Gersdorf. Für den Nachweis in Studiengängen der Anglistik/Amerikanistik geben Sie bitte das Formular des BAföG-Amts (Formblatt 5, vgl. die entsprechende Seite des BMBF) zusammen mit der Bescheinigung über bisher bestandene Prüfungen (ASPO 2009: "Teilmodule"), die Sie über WueStudy erstellen und ausdrucken können, im Sekretariat der Amerikanistik ab. Nach Prüfung und Unterschrift durch Frau Prof. Dr. Gersdorf können Sie die Bestätigung dann wieder im Sekretariat oder auch im Hilfskraftzimmer der Amerikanistik abholen. Bitte beachten Sie hier die jeweiligen Öffnungszeiten.
Sie können Sie Ihre Unterlagen auch per Post (Universität Würzburg, Lehrstuhl für Amerikanistik, Am Hubland, 97074 Würzburg - bei Rücksendewunsch per Post bitte mit einem adressierten und frankierten Rückumschlag) oder per e-mail an amerikanistik@uni-wuerzburg.de senden.
Die Bescheinigung ist auch notwendig, falls Sie Auslandsbafög beantragen möchten, wobei die Bestätigung für ein anderes als das 4. Fachsemester erforderlich sein kann.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung in der veranstaltungsfreien Zeit vier bis sechs Wochen dauern kann und planen Sie dies entsprechend ein.
Notwendige ECTS
Um den geordneten Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des 4. Fachsemesters bestätigt zu bekommen, muss eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten erbracht werden. Diese richtet sich nach der Zahl der im jeweiligen Studiengang in den Fachsemestern zu erbringenden Punkte.
Für das 4. Fachsemester sind folgende Punkte nachzuweisen:
- LA GHR: 35 ECTS inkl. Fachdid.
- LA Gym: 38 ECTS inkl. Fachdid.
- BA 60: 31 ECTS
- BA 75: 46 ECTS inkl. SQ
- BA 120: 61 ECTS inkl. SQ
Für das 3. Fachsemester müssen folgende Punkte erreicht sein:
- LA GHR: 25 ECTS inkl. Fachdid.
- LA Gym: 25 ECTS inkl. Fachdid.
- BA 60: 21 ECTS
- BA 75: 31 ECTS inkl. SQ
- BA 120: 41 ECTS inkl. SQ
Berechnungsgrundlage
Berücksichtigt werden die ECTS in Fachwissenschaft sowie Fachdidaktik bzw. den Schlüsselqualifikationen (bei BA 120 ECTS sowie 75 ECTS). Hier sehen die Studienpläne für das 1.-4. Fachsemester folgende Zahlen vor:
- LA GHR: 13 + 13 + 11 + 9
- LA Gym: 13 + 13 + 11 + 13
- BA 60: 10 + 10 + 10 + 10
- BA 75: 15 + 15 + 15 + 15
- BA 120: 20 + 20 + 20 + 20
Für das 3. Fachsemester müssen mehr als 2/3 der für das 3. Semester vorgesehenen ECTS erreicht sein, für das 4. Fachsemester sind mehr als 3/4 der für das 4. Semester vorgesehenen ECTS nachzuweisen.
Für höhere Semester richtet sich die Berechnung nach der Gesamtzahl der im jeweiligen Studiengang zu erbringenden Punkte, geteilt durch die Anzahl der für die Regelstudienzeit vorgesehenen Semester. Eine Abweichung um weniger als ein ganzes Fachsemester nach unten ist hierbei möglich.