Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen
Lt. LPO I sind bei der Anmeldung für das Staatsexamen Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen. Auf der entsprechenden Seite des Zentrums für Sprachen finden Sie dazu Hinweise. Die Anforderungen für die einzelnen Studiengänge sind dargelegt und die entsprechenden Kurse des ZFS aufgelistet. Bitte beachten Sie dabei, den richtigen Studiengang auszuwählen.
Bei den Kursen für Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten in WueStudy finden Sie unter der Überschrift "Weitere Sprachkurse" ebenfalls ein Fremdsprachenangebot. Klären Sie hier ggf. vorab mit den Dozentinnen/Dozenten, ob der gewünschte Kurs den Erfordernissen entspricht.