Anrechnung von Studienleistungen
Bei der Anrechnung von Studienleistungen im Falle von
- Uniwechsel
- Fachwechsel
- Doppelstudium
- Studiengangwechsel
- im Ausland erbrachten Leistungen oder
- Wechsel der Prüfungsordnung
- Wiederaufnahme des Romanistik-Studiums nach einer Unterbrechung (Exmatrikulation)
werden Sie unterstützt von:
Claudia Leppich
Bitte wenden Sie sich zuerst an Frau Leppich und nicht an die Vertreter der Prüfungsausschüsse oder an die Fachstudienberatung.
Nach einem Uniwechsel, Fachwechsel, Auslandssemester etc. hat man grundsätzlich 1 Semester Zeit für die Anrechnung der Leistungen an unserer Universität. Danach verfallen diese Leistungen. Planen Sie für den gesamten Anrechnungsvorgang jedoch bitte generell eine Vorlaufzeit von 4 Wochen ein (während der vorlesungsfreien Zeit: 6 Wochen).
Bitte schicken Sie Ihre Anrechnungsunterlagen vom Ausland per E-Mail mit der Information, welche ausländischen Kurse angerechnet werden sollen (s. Learning Agreement). Bei Studiengangwechsel bzw. Doppelstudium genügt die Information, dass die Kurse angerechnet werden sollen. Sobald die Anrechnung erfolgt ist, erhalten Sie per E-Mail Bescheid.
Formulare
Das aktuelle Formular für die Anrechnung von Studienleistungen finden Sie auf der unten genannten Internetseite des Prüfungsamts. Bei Bedarf können Sie die letzte Seite ("Erbrachte Leistungen – Äquivalente Leistungen") mehrfach ausdrucken. Bitte legen Sie dem Anrechnungsformular einen aktuellen Ausdruck über Ihre bisher bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen bei.
Seite Prüfungsamt "Anrechnungen von Leistungen" → Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen