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  • Bild einer Prüfungskandidatin vor zwei Prüfern
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Romanistik

Erste Staatsprüfung nach der LPO I

Allgemeine Informationen

Folgendes Merkblatt enthält Informationen zur bayerischen Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in den romanistischen Fächern sowie Empfehlungen, wie man sich auf diese Prüfung vorbereiten kann:

Merkblatt zum Ersten Staatsexamen

Alle relevanten Informationen zu Fristen und Terminen erhalten Sie auf den entsprechenden Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie auf den Seiten des JMU-Prüfungsamts für Staatsprüfungen Lehramt. Ergänzende Informationen finden Sie im Folgenden.

Fristen

Frühjahr 2025

Anmeldung: 25.05.2024 – 25.07.2024
Abgabe Hausarbeit bis: 25.07.2024
Rücktritt bis: 19.01.2025
Schriftlicher Prüfungszeitraum: 10.02.2025 – 17.04.2025
Mündlicher Prüfungszeitraum: 22.04.2025 – 04.07.2025

Herbst 2025

Anmeldung: 01.12.2024 – 01.02.2025
Abgabe Hausarbeit bis: 01.02.2025
Rücktritt bis: 09.07.2025
Schriftlicher Prüfungszeitraum: 31.07.2025 – 02.10.2025
Mündlicher Prüfungszeitraum: 06.10.2025 – 05.12.2025

Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

Auf den Seiten der Abteilung Staats­examen des Prüfungs­amts finden Sie alle erforder­lichen Vorlagen → All­gemeine Infor­mationen → Formulare.

Als letzte Seite muss die Haus­arbeit eine Eigen­ständig­keits­erklärung gem. LPO I § 29 Abs. 6 ent­halten. Ein Muster dafür finden Sie unter den Vor­lagen.

Ingesamt einzureichen sind:

  • zwei gebundene Exemplare plus eine digitale Version als E-Mail-Anhang, auf CD oder USB-Stick
  • zwei aus­gefüllte Auf­kleber, von denen je einer auf jedes gedruckte Exemplar geklebt sein muss
  • das im oberen Teil aus­gefüllte Formular Gutachten über die schrift­liche Haus­arbeit
  • die im oberen Teil aus­gefüllte Empfangs­bestätigung, die Ihnen zur Vorlage beim Prüfungs­amt wieder aus­gehändigt wird

Fällt der späteste Abgabetermin für die Hausarbeit auf ein Wochenende, gilt der darauffolgende Montag als spätester Abgabetermin. Die Hausarbeit kann frist­gerecht in allen drei Sekre­tariaten der Romanistik ein­gereicht werden, bitte informieren Sie sich über deren Öffnungs­zeiten.

Mündliche Prüfung

In der Romanistik ist keine gesonderte Anmeldung zur mündlichen Prüfung erforderlich. Alle zur Ersten Staats­prüfung gemeldeten und zugelassenen Prüfungs­kandidat*innen werden vom Prüfungs­amt an uns über­mittelt und erhalten einen Termin für die mündliche Prüfung.

Die mündlichen Staatsexamensprüfungen in der Romanistik werden derzeit von folgenden Erstprüfer*innen abgenommen:

Französisch: Christine Biava, Anne-Lise Lefèvre
Italienisch: Dr. Marcello Ferrario
Spanisch: Ester Belmonte, Antonio Gallardo, Laura Pérez Pereira

Falls Sie eine der oben genannten Personen als Prüfer*in bevor­zugen würden, können Sie dies bis zum offiziellen Rück­tritts­datum Ihrer Prüfung (19.01. bzw. 09.07., s. o.) mitteilen, indem Sie die folgenden Daten an die unten stehende E-Mail-Adresse senden:

  • Ihr Name
  • Ihre Matrikelnummer
  • Ihre Prüfung (Frühjahr bzw. Herbst xx)
  • Bevorzugte*r Prüfer*in

staatsexamen.romanistik@uni-wuerzburg.de

Es besteht kein Anspruch auf die benannten Prüfer*innen und es kann, falls notwendig, zu Anpassungen kommen. Wir versuchen jedoch, alle Wünsche zu berück­sichtigen.

Die mündliche Staatsexamensprüfung "Sprech­fertigkeit und Landes­kunde/Kultur­wissen­schaft" geht von Überblicks­wissen und einem Spezial­gebiet aus (vgl. LPO I: § 65 Abs. 3 Nr. 2 (Franz. GY) bzw. § 46 Abs. 3 Nr. 2 (Franz. RS) bzw. § 70 Abs. 3 Nr. 2 (Ital. GY) bzw. § 82 Abs. 3 Nr. 2 (Span. GY)).

Um Ihr Spezialgebiet zu benennen,

  1. senden Sie bitte so bald wie möglich Ihr frei wählbares Wunsch­thema per E-Mail an die Erst­prüfer*innen Ihres Prüfungs­fachs:
    ein Themen­vorschlag für Französisch, ein Themen­vorschlag für Italienisch, drei Themen­vor­schläge für Spanisch,
  2. erhalten Sie eine Mit­teilung, ob Ihr gewünschtes Thema geeignet ist und nicht mehr­fach gewählt wurde,
  3. füllen Sie bitte das unten stehende Formular ent­sprechend aus und reichen es unter­zeichnet bei den Erstprüfer*innen ein.

Das Spezial­gebiet muss spätestens vier Wochen vor Beginn des münd­lichen Prüfungs­zeit­raums vereinbart sein. Andern­falls sind die Prüfer*innen berechtigt, das Spezial­gebiet selbst fest­zu­setzen (vgl. LPO I § 24 Abs. 2 Sätze 4 und 5).

Meldung Spezialgebiet

Die mündlichen Staatsexamensprüfungen werden entsprechend den Verfügbar­keiten von Erst- und Zweit­prüfer*innen geplant. Es sind keine Termin­wünsche möglich. Alle Prüfungs­kandidat*innen sind verpflichtet, sich innerhalb des gesamten mündlichen Prüfungs­zeit­raums zur Verfügung zu halten. Es kann auch nach Bekannt­gabe der Prüfungs­termine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, jederzeit zu Termin­änderungen kommen.

Die Planung der mündlichen Prüfungs­termine beginnt nach Ablauf der Rück­tritts­frist (19.01. bzw. 09.07., s. o.) und durchläuft mehrere Instanzen. Ist die Planung abgeschlossen, werden die Termine durch Aushang in der Romanistik bekannt gegeben – für die Prüfung im Frühjahr erfolgt der Aushang ca. Mitte März, für die Prüfung im Herbst ca. Mitte September.

Schriftliche Prüfungen