Promotion Dr. phil.
Als Doktorandin bzw. Doktorand kann zugelassen werden, wer ein mindestens vierjähriges ordentliches Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder ein Studium in einem universitären Master- oder einem Fachhochschulmasterstudiengang absolviert hat und die Magister-, Diplom-, Staatsexamens- oder Masterprüfung im Bereich der Slavischen Philologie mit überdurchschnittlichem Erfolg erfolgreich abgelegt hat (s. §5 der Promotionsordnung für alle Details der Zulassungsvoraussetzungen sowie das Zulassungsverfahren).
Zuständig für das Promotionsverfahren ist das Prodekanat der Philosophischen Fakultät.
Zum Wintersemester 2015 ist eine neue Promotionsordnung für die Philosophische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg in Kraft getreten, die inzwischen in der Änderungsfassung vom 15.05.2018 gilt. Auf der entsprechenden Seite des Prodekanats finden Sie die Hinweise zum Verfahren nach neuer Ordnung.
Die alte Promotionsordnung von 2004 gilt noch für vor dem 01.10.2015 bereits laufende Promotionsverfahren sowie auf Antrag, der bis zum 31.03.2016 möglich war, für zu diesem Zeitpunkt schon begonnene Dissertationen (s. §18 der Promotionsordnung vom 01.10.2015).
Die Hinweise zum Verfahren nach alter Ordnung und das Antragsformular zur Übergangsregelung nach §18 finden Sie auf der entsprechenden Seite des Prodekanats.