Plagiatsnachweis
08.03.2017Aus gegebenem Anlass hat der Vorstand des Fachbereichs Romanistik beschlossen:
"Studentische Arbeiten, die nachweislich ganz oder zu Teilen wörtlich oder nahezu wörtlich aus einer Arbeit oder mehreren Arbeiten anderer übernommen sind und dennoch als eigene Leistung ausgegeben werden, werden als Plagiat eingestuft. Dies gilt ebenfalls, wenn bei der Textübernahme in eine andere Sprache als die des Originals übersetzt wurde.
Die entsprechende Prüfungsleistung wird mit "nicht ausreichend" (Note 5,0) bewertet; eine Wiederholung der Prüfung ist nicht möglich."
Der Umgang mit Plagiaten wird in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO) sowie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO) an der Universität Würzburg geregelt.
Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) hat die Universität Würzburg Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten erlassen.