BAFöG-Leistungsbescheinigungen
Bezieher*innen der BAFöG-Förderung müssen nach § 48 BAFöG dem Amt für Ausbildungsförderung mit Beginn des fünften Fachsemesters eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass sie die dem erreichten Fachsemester entsprechenden üblichen Leistungen (ECTS-Punkte) erbracht haben.
In den Studienfächern der Romanistik (Französisch, Italienisch, Spanisch) ist für die Begutachtung der Leistungen und das Ausstellen der Bescheinigung Prof. Dr. Esme Winter-Froemel verantwortlich. Reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen über Claudia Leppich ein (für jedes Studienfach separates Formular notwendig):
- Formblatt 5 - Leistungsbescheinigung von Ihrer Ausbildungsstätte nach § 48 BAFöG (zum Download)
- Bescheinigung über bestandene Module
Sollte die erforderliche ECTS-Anzahl (s. unten) nicht erreicht sein, legen Sie bitte den zuvor genannten Unterlagen ein Schreiben bei, das folgende Angaben enthält:
- kurze Begründung, warum die erforderliche ECTS-Anzahl unterschritten wurde
- Lehrveranstaltungen, die im laufenden bzw. im nächsten Semester belegt werden
- ECTS-Punkte, die dadurch voraussichtlich im laufenden bzw. im nächsten Semester erreicht werden
Ist die Bearbeitung Ihrer Bescheinigung erfolgt, erhalten Sie sie bei Claudia Leppich zurück.
Erforderliche ECTS-Punkte
am Ende des vierten Fachsemesters
- LA GY: 50 ECTS ohne Freier Bereich, inkl. Propädeutika des Studienfachs (s. § 8 Abs. 3 LASPO 2015)
- LA RS: 46 ECTS ohne Freier Bereich, inkl. Propädeutika des Studienfachs (s. § 8 Abs. 3 LASPO 2015)
- BA 180: 120 ECTS inkl. SQ (30 ECTS pro Semester)
- BA 120: 80 ECTS inkl. SQ (20 ECTS pro Semester)
- BA 75: 50 ECTS ohne SQ, inkl. Propädeutika des Studienfachs (12,5 ECTS pro Semester)
- BA 60: 40 ECTS (10 ECTS pro Semester)