Nachteilsausgleich
Über den sog. Nachteilsausgleich (NTA) sollen Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung chancengleiche Bedingungen bei Studien- und Prüfungsleistungen ermöglicht werden. Für die Beratung von Studierenden ist dabei die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) zuständig. Die Entscheidung über Art und Ausgestaltung eines Nachteilsausgleichs liegt beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss.
Die barrierefreie Informationsbroschüre zum Nachteilsausgleich der KIS enthält u. a. Informationen zum Verfahrensablauf. Die Ansprechpartner*innen sowie die Anträge zum Nachteilsausgleich an der JMU finden sich auf den folgenden Internetseiten.
KIS: www.uni-wuerzburg.de/chancengleichheit/kis/nachteilsausgleich/
Prüfungsamt: www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/nachteilsausgleich/