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Romanistik

Erste Staatsprüfung nach der LPO I

Allgemeine Informationen

Folgendes Merkblatt enthält Informationen zur bayerischen Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in den romanistischen Fächern sowie Empfehlungen, wie man sich auf diese Prüfung vorbereiten kann:

Merkblatt zum Ersten Staatsexamen

Alle relevanten Informationen zu Fristen und Terminen erhalten Sie auf den entsprechenden Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie auf den Seiten des JMU-Prüfungsamts für Staatsprüfungen Lehramt. Ergänzende Informationen finden Sie im Folgenden.

Fristen

Frühjahr 2025

Anmeldung: 25.05.2024 – 25.07.2024
Abgabe Hausarbeit bis: 25.07.2024
Rücktritt bis: 19.01.2025
Schriftlicher Prüfungszeitraum: 10.02.2025 – 17.04.2025
Mündlicher Prüfungszeitraum: 22.04.2025 – 04.07.2025

Herbst 2025

Anmeldung: 01.12.2024 – 01.02.2025
Abgabe Hausarbeit bis: 01.02.2025
Rücktritt bis: 09.07.2025
Schriftlicher Prüfungszeitraum: 31.07.2025 – 02.10.2025
Mündlicher Prüfungszeitraum: 06.10.2025 – 05.12.2025

Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

Auf den Seiten der Abteilung Staats­examen des Prüfungs­amts finden Sie alle erforder­lichen Vorlagen → All­gemeine Infor­mationen → Formulare.

Als letzte Seite muss die Haus­arbeit eine Eigen­ständig­keits­erklärung gem. LPO I § 29 Abs. 6 ent­halten. Ein Muster dafür finden Sie unter den Vor­lagen.

Ingesamt einzureichen sind:

  • zwei gebundene Exemplare plus eine digitale Version als E-Mail-Anhang, auf CD oder USB-Stick
  • zwei aus­gefüllte Auf­kleber, von denen je einer auf jedes gedruckte Exemplar geklebt sein muss
  • das im oberen Teil aus­gefüllte Formular Gutachten über die schrift­liche Haus­arbeit
  • die im oberen Teil aus­gefüllte Empfangs­bestätigung, die Ihnen zur Vorlage beim Prüfungs­amt wieder aus­gehändigt wird

Fällt der späteste Abgabetermin für die Hausarbeit auf ein Wochenende, gilt der darauffolgende Montag als spätester Abgabetermin. Die Hausarbeit kann frist­gerecht in allen drei Sekre­tariaten der Romanistik ein­gereicht werden, bitte informieren Sie sich über deren Öffnungs­zeiten.

Mündliche Prüfung

In der Romanistik ist keine gesonderte Anmeldung zur mündlichen Prüfung erforderlich. Alle zur Ersten Staats­prüfung gemeldeten und zugelassenen Prüfungs­kandidat*innen werden vom Prüfungs­amt an uns über­mittelt und erhalten einen Termin für die mündliche Prüfung.

Die mündlichen Staatsexamensprüfungen in der Romanistik werden derzeit von folgenden Erstprüfer*innen abgenommen:

Französisch: Christine Biava, Anne-Lise Lefèvre
Italienisch: Dr. Marcello Ferrario
Spanisch: Ester Belmonte, Antonio Gallardo, Laura Pérez Pereira

Falls Sie eine der oben genannten Personen als Prüfer*in bevor­zugen würden, können Sie dies bis zum offiziellen Rück­tritts­datum Ihrer Prüfung (19.01. bzw. 09.07., siehe oben unter "Fristen") mitteilen, indem Sie die folgenden Daten an die unten stehende E-Mail-Adresse senden:

  • Ihr Name
  • Ihre Matrikelnummer
  • Ihre Prüfung (Frühjahr bzw. Herbst xx)
  • Bevorzugte*r Prüfer*in

staatsexamen.romanistik@uni-wuerzburg.de

Es besteht kein Anspruch auf die benannten Prüfer*innen und es kann, falls notwendig, zu Anpassungen kommen. Wir versuchen jedoch, alle Wünsche zu berück­sichtigen.

Die mündliche Staatsexamensprüfung "Sprech­fertigkeit und Landes­kunde/Kultur­wissen­schaft" geht von Überblicks­wissen und einem Spezial­gebiet aus.

(Vgl. hierzu LPO I: § 65 Abs. 3 Nr. 2 (Franz. GY) bzw. § 46 Abs. 3 Nr. 2 (Franz. RS) bzw. § 70 Abs. 3 Nr. 2 (Ital. GY) bzw. § 82 Abs. 3 Nr. 2 (Span. GY))

Um Ihr Spezialgebiet zu bestimmen,

  1. senden Sie bitte so bald wie möglich Ihr frei wählbares Wunschthema per E-Mail an die Erstprüfer*innen Ihres Prüfungs­fachs:
    ein Themen­vorschlag für Französisch, ein Themen­vorschlag für Italienisch, drei Themen­vorschläge für Spanisch
  2. erhalten Sie eine Mitteilung, ob Ihr gewünschtes Thema geeignet ist und nicht mehrfach gewählt wurde,
  3. füllen Sie bitte das unten stehende Formular entsprechend aus und reichen es unter­zeichnet bei den Erstprüfer*innen ein.

Das Spezialgebiet muss verbindlich spätestens vier Wochen vor Beginn des mündlichen Prüfungs­zeit­raums vereinbart sein. Andernfalls sind die Prüfer*innen berechtigt, das Spezial­gebiet selbst festzulegen (vgl. LPO I § 24 Abs. 2 Sätze 4 und 5).

Spezialgebiet Prüfung Französisch

Spezialgebiet Prüfung Italienisch

Spezialgebiet Prüfung Spanisch

Die mündlichen Staatsexamensprüfungen werden entsprechend der Verfügbar­keiten von Erst- und Zweit­prüfer*innen geplant. Es sind keine Termin­wünsche möglich. Alle Prüfungs­kandidat*innen sind verpflichtet, sich innerhalb des gesamten mündlichen Prüfungs­zeit­raums zur Verfügung zu halten. Es kann auch nach Bekannt­gabe der Prüfungs­termine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, noch jederzeit zu Termin­änderungen kommen.

Die Planung der mündlichen Prüfungs­termine beginnt nach dem offiziellen Rück­tritts­datum Ihrer Prüfung (19.01. bzw. 09.07., siehe oben unter "Fristen"). Nach Abschluss der Planungen werden die Termine durch Aushang in der Romanistik bekannt gegeben. Bitte überprüfen Sie den Aushang selb­ständig und regel­mäßig auf Änderungen, da eine persön­liche Benachrichtigung durch uns oder das Prüfungs­amt nicht garantiert werden kann.

Sobald die Termine für den nächsten Prüfungs­zeitraum in der Romanistik aus­gehängt wurden, informiert Sie ein Hin­weis an dieser Stelle.

Schriftliche Prüfungen