"Wechsel der Geltung der Fachspezifischen Bestimmungen" für Bachelor-Studiengänge
25.02.2013Bitte umgehend Antrag stellen, wenn Leistungen nachgetragen werden sollen.
Für die Verbuchung von bisher nicht in sb@home anmeldbaren bzw. eintragbaren Leistungen (insb. Einführung in die slavistische Sprachwissenschaft 1 und 2; Altkirchenslavisch (einsemestrig bei Frau Kolat); Orthographie und Grammatik 1 und 2; Schriftsprachliche Schulung 1 und 2; Lese- und Hörverständnis 1 und 2 sowie Polnisch 3 und 4; Ukrainisch 1 und 2; geänderter Pflichtbereich beim BA 60) ist es notwendig, einen Antrag auf Wechsel der der Geltung der Fachspezifischen Bestimmungen zu stellen.
Dies gilt sowohl für Studierende, die diese Kurse in früheren Semestern besucht haben und deren Leistungen noch nachverbucht werden müssen als auch, wenn Sie die o.g. Veranstaltungen erst jetzt belegen, Sie die entsprechenden Prüfungen in Ihrer Übersicht der anmeldbaren Leistungen aber nicht angezeigt bekommen.
Die Formulare finden Sie hier (BA HF 120, BA 2-HF 85, BA NF 60).
Eine Prüfungsmeldung zu den o.g. Kursen bzw. die (Nach-)Verbuchung der Leistungen ist nur möglich, wenn Sie diesen Antrag stellen. Auch in Ihrem Abschlusszeugnis können die entsprechenden Kurse nur so erscheinen.
Bitte geben Sie eine Kopie Ihres Antrags im Sekretariat der Slavistik ab, damit die notwendigen Informationen zur Nachverbuchung auch dort vorliegen.
Bitte drucken Sie vor der Umstellung Ihre bisher verbuchten Leistungen über sb@home aus ("Bescheinigung über bisher bestandene Studien- und Prüfungsleistungen – Teilmodule"), damit ggf. überprüft werden kann, ob bei der Umstellung alles richtig umgebucht wurde.
Falls Sie unsicher sind, ob für Sie der Wechsel der Geltung der Fachspezifischen Bestimmungen relevant ist, kommen Sie bitte mit der Bescheinigung über bisher bestandene Studien- und Prüfungsleistungen – Teilmodule und einer Aufstellung der Kurse, die bei Ihnen bisher nicht verbucht wurden, in der Slavistik vorbei.