Intern
Slavistik

Anrechnung von Studienleistungen

Im Fall von

  • Uniwechsel
  • Fachwechsel
  • Doppelstudium
  • Studiengangwechsel
  • im Ausland erbrachten Leistungen oder
  • Wechsel der Prüfungsordnung

können Sie die Leistungen für Ihren Studiengang anrechnen lassen.

Voraussetzungen für die Anrechnung

Es können nur Leistungen angerechnet werden, die inhaltlich und im Umfang Modulen des Würzburger Studiengangs, für welchen die Leistungen angerechnet werden wollen, entsprechen. Bei Auslandsaufenthalten sollten Sie bereits im Vorfeld planen, welche Veranstaltungen Sie einbringen möchten und sich bei den für die Anrechnung zuständigen Mitarbeiterinnen beraten lassen.
Als Nachweis, dass Sie die anzurechnenden Kurse tatsächlich absolviert haben, müssen dem Antrag das Transcript of Records bzw. die Leistungsbescheinigung der (ausländischen) Universität beigelegt werden.

Vorgehensweise und notwendige Unterlagen

Zuständig für die Anerkennung der Leistungen ist Frau Dr. Dieser. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Anrechnung.

Zur Anrechnung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • aktuelles Transkript Ihrer Leistungen aus WueStudy
  • bei Universitätswechel zusätzlich Transkript Ihrer früheren Universität sowie Modulbeschreibungen der dort absolvierten Kurse
  • bei Anrechnung von Auslandsleistungen Transkript der Gastuniversität sowie Modulbeschreibungen bzw. Zeugnisse, Stundenplan, evtl. Seminararbeiten etc.
  • das Anrechnungsformular für Prüfungsleistungen, das Sie auf den Seiten des Prüfungsamts finden.
    Bitte füllen Sie in diesem Formular das Deckblatt sowie die Tabelle auf S. 3 (Kopfzeile und linke Seite der Tabelle mit dem Eintrag der Leistungen, die Sie angerechnet haben möchten, bei Bedarf mehrere Exemplare von S. 3) bereits vorab aus und bringen den ausgefüllten Ausdruck zum Anrechnungstermin mit.

Vermeiden Sie Verzögerungen der Beabeitung infolge unvollständiger Anrechnungsunterlagen.

Nach Bestätigung der Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen durch Frau Dr. Dieser reichen Sie das Anrechnungsformular beim Prüfungsamt ein, wo Ihre Leistungen dann entsprechend eingebucht werden.

Frist

Nach einem Uniwechsel, Fachwechsel, Auslandssemester etc. haben Sie ein Semester Zeit für die Anrechnung der Leistungen. Danach verfallen diese Leistungen. Planen Sie für den gesamten Anrechnungsvorgang jedoch bitte ausreichend Bearbeitungzeit ein, insbesondere während der vorlesungsfreien Zeit.