Intern
Slavistik

Russisch für Lehramt an Gymnasien

Studienfachkombinationen

Das Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Russisch kann in Würzburg entsprechend der Regelung für das Staatsexamen Lehramt in Bayern in Verbindung mit Englisch als weiterem Fach oder als Erweiterungsfach zu zwei anderen Fächern absolviert werden (vgl. die Prüfungsordnung LPO I, § 59).

Studienaufbau

Im modularisierten Lehramtstudium sind im Bereich der Fachwissenschaft 92 ECTS zu erzielen, davon 72 ECTS im Pflichtbereich und 20 ECTS im Wahlpflichtbereich. In der Fachdidaktik sind 10 ECTS im Pflichtbreich erforderlich. Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum umfasst 4 ECTS, im Freien Bereich sind 0-15 ECTS nachzuweisen (es sind insgesamt im Studium Lehramt für Gymnasien 15 ECTS im Freien Bereich zu absolvieren), die Schriftliche Hausarbeit wird mit 10 ECTS gewichtet.

Die Gliederung des Studiums sowie weitere Regelungen finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen für Russisch als vertieft studiertes Fach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Gymnasien. Im Anhang ist jeweils die Studienfachbeschreibung zu finden, in der die zu absolvierenden Module der einzelnen Bereiche mit den zu erbringenden Leistungen aufgelistet sind.

Zur Regelung des Freien Bereichs wird auf die entsprechenden Angaben auf der Fakultätsseite zum Freien Bereich verwiesen. Hier können Sie auch den Laufzettel zum Nachweis der besuchten Veranstaltungen herunterladen.

Hinsichtlich der Abfolge der einzelnen Module und der Aufteilung auf die Semester der Regelstudienzeit können Sie sich am Studienverlaufsplan orientieren:

Die Modulhandbücher mit detaillierten Informationen zu den Modulen bzw. Teilmodulen können Sie hier herunterladen:

Ordnungen

Das Lehramtstudium in modularisierter Form (= Neues Recht) ist durch die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge LASPO geregelt. Für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2015/2016 gilt die LASPO 2015, für bereits vorher eingeschriebene Studierende die LASPO 2009. Für die Abschlussprüfung gilt die Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I).

Studien- und Prüfungsordnungen, Fachspezifische Bestimmungen und Studienfachbeschreibungen, Modulhandbücher