Auslandsaufenthalt
Alle Studierenden der Anglistik/Amerikanistik sollten während ihres Studiums mindestens drei Monate, besser ein halbes oder ein ganzes Jahr in einem englischsprachigen Land verbringen. In den Bachelorstudiengängen empfiehlt es sich, den Auslandsaufenthalt nach dem 4. oder 5. Semester einzuplanen. Im modularisierten Studiengang Lehramt Gymnasium ist das 7. Semester der beste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt. Auch im Masterstudiengang können Sie einen Auslandsaufenthalt absolvieren.
Bitte beachten Sie die z. T. sehr frühen Anmeldetermine, die eine Bewerbung bereits zwei bis drei Semester vor Beginn des Auslandsaufenthaltes erforderlich machen können.
Informationen über Möglichkeiten der Beurlaubung ("Urlaubssemester") finden Sie hier.
Einige Austauschprogramme erfordern u. a. die Einreichung eines Sprachtests für Englisch. Dieser sollte unbedingt rechtzeitig durchgeführt werden. Studierende der Anglistik/Amerikanistik können sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Englischen Sprachpraxis wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen zur Leistungsbescheinigung für Auslands-BAföG finden Sie hier.
Über die Möglichkeit der Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen können Sie sich hier informieren oder sich an die zuständigen Ansprechpartner wenden.
Auf den Seiten des International Office finden Sie ein umfangreiches Informationsangebot zum Studium im Ausland und zu Partnerschaftsprogrammen sowie Stipendien.
Austauschprogramme / Länder
Eine Übersicht über die Partnerschaftsprogramme der Universität Würzburg sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite des International Office.
- Tätigkeit als Assistant Teacher an einer britischen Schule
- Erasmus+. Bei Fragen zum Erasmus+-Programm wenden Sie sich bitte an das Erasmus+ Büro der Anglistik/Amerikanistik
- Bewerbung um ein DAAD-Stipendium zum Studium an einer britischen oder irischen Universität unter Erlass der Studiengebühren und Gewährung eines Zuschusses zum Lebensunterhalt
- Bewerbung um Studienplatz an einer britischen Universität unter Erlass der Studiengebühren
Stipendienmöglichkeiten für Studierende (etwa ab dem 4. Semester):
- Teilstipendien in Form eines vollständigen Erlasses der Studiengebühren für die State University of New York, Albany, NY: http://www.albany.edu/
- Teilstipendien in Form eines Studiengebührenerlasses für die University of Texas, Austin, TX: http://www.utexas.edu/
- Teilstipendien in Form eines Studiengebührenerlasses für die University of New Mexico, Albuquerque, NM: http://www.unm.edu
- Teilstipendien in Form eines Studiengebührenerlasses für die University of Eastern Illinois, Charleston, IL: http://www.eiu.edu
- Teilstipendien in Form eines Studiengebührenerlasses für die Kent State University, Kent, Ohio: http://www.kent.edu (Voraussetzung Hf oder Nf Geschichte)
Stipendienmöglichkeiten für höhere Semester und Graduierte/Promovenden:
- Stellen als Teaching Assistant (Deutsch) in Form eines vollständigen Erlasses der Studiengebühren und einer Entlohnung für die Tätigkeit als TA an der State University of New York, College at Oneonta, NY: http://www.oneonta.edu/
- Stellen als Teaching Assistant (Deutsch) in Form eines vollständigen Erlasses der Studiengebühren und einer Entlohnung für die Tätigkeit als TA an der State University of New York, Albany, NY: http://www.albany.edu/
Beratung erhalten Interessierte bei Frau Prof. Dr. Gersdorf am Lehrstuhl für Amerikanistik und beim International Office der Universität Würzburg. Bewerbungsformulare für sämtliche Stipendien sind ebenfalls im Intenational Office erhältlich.
Erasmus+ ist ein Programm der Europäischen Union zur Förderung der Zusammenarbeit europäischer Hochschulen. Über Erasmus+ sind mehrere Auslandsaufenthalte während des Studiums möglich, die Dauer eines Aufenthaltes kann je nach Vorgaben der Gasthochschule ein oder zwei Semester betragen.
Unser WueCampus-Raum des Erasmusprogramms der Anglistik stellt euch Dokumente, Informationen und Erfahrungsberichte zur Verfügung.
Erasmus+ Büro der Anglistik/Amerikanistik
Ansprechpartner: Jule Hölzel und Prof. Dr. Ralph Pordzik
Neuphilologisches Institut/Anglistik
Am Hubland
97074 Würzburg
Raum 5.E.13
erasmus.anglistik@uni-wuerzburg.de
Sprechstunde im Veranstaltungszeitraum: Mittwoch & Donnerstag, 14-16 Uhr oder nach Vereinbarung (auch per Zoom)
In der veranstaltungsfreien Zeit findet die Sprechstunde nur nach Vereinbarung statt.
Bewerbung für Erasmus+
Bewerbungen für das akademische Jahr 2024/25
Das Online-Bewerbungsportal MoveOn ist jetzt geöffnet: https://wuerzburg.moveon4.de/form/546e1224140ba02c49000000/eng. Das für Studierende relevante Formular ist "Erasmus Study Programme Application Form (2024/25)".
Bewerbungen für England sind über das Portal nicht möglich, dazu bitte das Formular ausfüllen und mit allen Unterlagen in einer zusammenhängenden pdf-Datei an erasmus.anglistik@uni-wuerzburg.de schicken.
Falls Sie sich sowohl für England als auch für ein anderes Land bewerben wollen, füllen Sie bitte das MoveOn-Formular aus und schicken die pdf-Bewerbung. Dabei sind alle Universitäten in der pdf-Bewerbung zu vermerken.
Für England (außer Liverpool) und Irland gilt, dass nur 2-semestrige Aufenthalte möglich sind.
Leider ist ein Aufenthalt in Sevilla und Cordoba über die Anglistik nicht mehr möglich.
Informationen zur Bewerbung
Bewerbungsvoraussetzungen:
- empfohlen: sprachliches Studium an der Philosophischen Fakultät
- Bewerber müssen zu Beginn des Auslandaufenthaltes (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) mindestens im zweiten Fachsemester sein
- durch das geplante Auslandssemester/-jahr darf die maximale Förderungsdauer von insgesamt 12 Monaten je Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) bzw. 24 Monaten (Staatsexamen) nicht überschritten werden
- Doppelung Erasmus+ Studium und Erasmus+ Praktikum erlaubt
- Nachweis ausreichender Kenntnisse in der Fremdsprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden, für:
alle Partnerschaftsuniversitäten außer Frankreich, Italien, Spanien: Grammar + Advanced Grammar
Frankreich: Französisch 1 + 2
Italien: Italienisch 1 + 2
Spanien: Spanisch 1 + 2
Wird die Sprache des Gastlandes nicht studiert, muss der Nachweis durch ein Sprachzeugnis (Formular) erfolgen.